Diagnosecodierung

Mit dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen („DokuG“) treten zum 01. Jänner 2026 neue Dokumentationspflichten im extramuralen Bereich in Kraft, die eine erweiterte Dokumentation von Patientenkontakten und Diagnosen fordern. tomedo unterstützt Sie bei der Wahrnehmung dieser Dokumentationspflichten und der Datenübermittlung an die Krankenversicherungsträger.

Mit der DokuG-Novelle 2025 (296 d.B.) wurde ein sechsmonatiger Pilotbetrieb für die Datenübermittlung beschlossen. Es ist daher auch bis Q3/2026 in tomedo möglich, die Übermittlung der gemäß DokuG dokumentierten Daten in den Einstellungen unter Praxis → Diagnosen → Allgemeines zu deaktivieren. Da die Kontakterfassung für Wahlärzte jedoch auch zur Prüfung der e-card notwendig ist, betrifft eine Deaktivierung der Datenübermittlung hier nur Leistungen und Diagnosen. Wir empfehlen, von der freiwilligen Datenübermittlung Gebrauch zu machen, um sich mit den damit verbundenen Änderungen frühzeitig vertraut zu machen. 

Patientenkontakte und Diagnosezuordnung

Zu jeder sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistung muss ein Patientenkontakt sowie eine Hauptdiagnose dokumentiert werden. Mit Hinzufügen einer Leistung auf einem Kassenschein oder einer Wahlarztrechnung wird in tomedo automatisch ein Patientenkontakt angelegt und der Leistung zugeordnet. tomedo stellt sicher, dass es im Sinne des DokuG pro Tag, Patient und Abrechner nur einen Patientenkontakt gibt. 

Bezüglich der Diagnosendokumentation ist Folgendes zu beachten:

  1. Nur ICD-10-codierte Diagnosen sind mit dem DokuG konform.
  2. Es sollen keine Verdachts- oder Ausschlussdiagnosen übermittelt werden.
  3. Diagnosen mit Kennzeichen ‚#‘ sind nur für die interne Dokumentation zu verwenden.

Primärversorgungseinrichtungen müssen für die Übermittlung der Abrechnungsdaten nicht noch zusätzlich ICPC2-codierte Diagnosen an die Krankenversicherungsträger melden.

Um die Dokumentation zu erleichtern, werden Diagnosen automatisch den Kontakten des Scheins / der Rechnung als Haupt- oder Zusatzdiagnose zugeordnet. Aus allen Diagnosen des Scheins wird nach folgender Priorisierung die Hauptdiagnose eines Kontakts gewählt:

  1. Älteste Diagnose (d.h. die erste dokumentierte Diagnose) mit Tag-Übereinstimmung (bezogen auf das Kontaktdatum und das Diagnosedatum)
  2. Jüngste Diagnose mit Datum vor dem Kontaktdatum
  3. Jüngste Dauerdiagnose
  4. Zuerst dokumentierte sonstige Diagnose

Als Zusatzdiagnosen eines Kontakts werden alle Diagnosen des Kontakttages sowie alle Dauerdiagnose zugeordnet. Diese initiale Zuordnung wird fortlaufend mit Erweiterung der Dokumentation aktualisiert. Welcher Kontakt – identifiziert über das Datum – aktuell einer Diagnose zugeordnet ist, lässt sich in der Leistungstabelle in der Spalte „Kontakt“ sehen. Analog zeigen die Spalten „Kontakt Hauptdiagnose“ und „Kontakt Zusatzdiagnose“ in der Diagnosentabelle die Kontaktzuordnungen an. Nach abgeschlossener Dokumentation kann die Zuordnung von Haupt- und Zusatzdiagnosen bei Bedarf im Bearbeitungsfenster angepasst werden. Dieses Fenster im Kontextmenü der Leistungstabelle (Rechtsklick auf die Tabelle) unter “Patientenkontakte bearbeiten“ aufgerufen werden.

Im Bearbeitungsfenster werden alle auf dem Schein / der Rechnung hinterlegten Kontakte mit ihrem Datum, Leistungserbringer und allen zugehörigen Leistungen nach Datum sortiert angezeigt. In der Spalte “Hauptdiagnose” lässt sich die Hauptdiagnose des Kontakts per Popup-Button auswählen. Es werden nur Diagnosen zur Auswahl angeboten die mit dem DokuG konform sind. So kann man zum Beispiel dieselbe Diagnose als Hauptdiagnose für mehrere Kontakte angeben. Die Spalte “Zusatzdiagnose” bietet die Möglichkeit, die weiteren Zusatzdiagnosen anzupassen. Beim Tippen eines Diagnosecodes, werden Vorschläge aus den, mit dem DokuG konformen, Diagnosen auf den Schein gemacht. Nicht valide Einträge in das Feld werden mit einem entsprechenden Hinweis direkt entfernt. Beim Schließen des Fensters werden die gemachten Änderungen übernommen. Vorsicht: Wenn neue Leistungen oder Diagnosen hinzukommen oder Änderungen an bestehenden gemacht werden, führt dies zu einer automatischen Neuberechnung der Kontakte und kann manuell vorgenommene Änderungen überschreiben.

Datenübermittlung und Hinweise für Kassenärzte

Die gemäß DokuG zu übermittelnde Dokumentation wird mit der DVP-Abrechnungsdatei übermittelt. Es ist zu beachten, dass für jeden Patientenkontakt zumindest die Pseudo-Leistung PKA (falls keine andere abzurechnende Leistung vorliegt) zu vermerken ist. Nur wenn eine Leistung auf einem Kassenschein vermerkt ist, können Patientenkontakte angelegt und Diagnosen zugeordnet werden.

Datenübermittlung und Hinweise für Wahlärzte

Für die Übermittlung von Kontakten, Leistungen und Diagnosen wurde für Wahlärzte die Schnittstelle “e-Wahlpartner” geschaffen, die in die e-card-Infrastruktur eingebunden ist. 

e-card-Prüfung und Kontakterfassung

tomedo erfasst Patientenkontakte automatisch mit Verarbeitung einer gesteckten e-card, da die Kontaktbestätigung zusätzlich zur Erfüllung des DokuG auch der Gültigkeitsprüfung der e-card dient. Patientenkontakte werden direkt an e-Wahlpartner übermittelt, da diese nur tagesaktuell und innerhalb des Gültigkeitszeitraums des e-card-Tokens (10 Stunden) nacherfasst werden können. Ein Kontakt wird spätestens dann erfasst, wenn eine Leistung auf einer Rechnung dokumentiert wird. Etwaige vorliegende e-Berechtigungen werden an dieser Stelle automatisch abgerufen und für die Kontakterfassung berücksichtigt.

Sollte die automatische Kontaktübertragung einmal nicht funktioniert haben, kann die Übermittlung in den Patientendetails oder über das Aktionen-Menü der aktuellen Rechnung manuell erneut angestoßen werden. In den Patientendetails können ebenfalls die erfassten Kontakte der letzten 30 Tage direkt von der e-Wahlpartner-Schnittstelle abgerufen werden. Abrechnungsfehler der Rechnung machen auf eine fehlgeschlagene Übermittlung aufmerksam. Zusätzlich überprüft tomedo regelmäßig im Hintergrund, ob es noch nicht übermittelte Kontakte gibt, und erfasst diese direkt via e-Wahlpartner-Schnittstelle.

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Übermittlung von Leistungen und Diagnosen 

Leistungen und Diagnosen werden rechnungsbezogen übermittelt. Sobald eine Rechnung gedruckt wird, werden die Leistungen und Diagnosen der Patientenkontakte der Rechnung automatisch via e-Wahlpartner-Schnittstelle übermittelt. Falls es bei der Übermittlung zu technischen Problemen kommen sollte und die Daten infolgedessen nicht übermittelt werden können, kann die Erfassung wie bei der Kontaktübermittlung manuell über das Aktionen-Menü der Rechnung erneut angestoßen werden. Über das Aktionen-Menü kann auch die derzeit über e-Wahlpartner gespeicherte Dokumentation abgerufen werden. Das Aktionenmenü kann auch die derzeit über e-Wahlpartner gespeicherte Dokumentation abgerufen werden.

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Stornierung von Rechnungen

Wenn eine Rechnung storniert werden muss, werden beim Stornierungsvorgang auch die via e-Wahlpartner übermittelten Daten storniert. Hierbei gilt es zu beachten, dass Patientenkontakte, sobald sie einmal storniert sind und die Stornierung nicht am Kontakttag selbst stattfindet, weder reaktiviert noch erneut erstellt werden können. Daher gibt es zwei Optionen, aus denen Sie beim Stornierungsvorgang wählen können:

  1. Kontakte stornieren: Alle Kontakte, die mit den Leistungen der Rechnung verknüpft sind, werden storniert und damit auch die zugehörigen Leistungen und Diagnosen.
  2. Nur Leistungen und Zusatzdiagnosen stornieren: Diese Option sollte gewählt werden, wenn eine Korrekturrechnung erstellt wird oder an dem Tag eine weitere Rechnung ausgestellt wird, damit die Kontakte bestehen bleiben und erneut Leistungen und Diagnosen zugeordnet werden können.
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