Medikamentenverordnung

Das Modul „Medikamentenverordnung“ soll

  • nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen geben und
  • eine Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten liefern, d.h. Ärzte sollen in die Lage versetzt werden, die durch die ‚Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen‘ für Vertragsärzte festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.

In das Modul „Medikamentenverordnung“ können durch Bestätigen des Buttons „Mediks“ (in der Symbolleiste der Tagesliste, der Kartei oder der Patientendetails) gelangen oder mit Drücken der Tasten ⌃Ctrl + ⌘Cmd + M.

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